Im Bereich Internetrecht (auch als Onlinerecht bezeichnet) stellen wir Ihnen die rechtlichen Probleme dar,
welche mit der Verwendung des Internet einher gehen. Das Internetrecht stellt streng genommen kein eigenes
Rechtsgebiet dar, sondern kann vielmehr als Schnittstelle der im world wide web relevanten Bereiche
(z.B.: dem Domainrecht, Markenrecht
oder Urheberrecht) verstanden werden.
Die folgenden Artikel sollen Ihnen einen ersten Einblick in die rechtlichen Fragestellungen des Internetrechts ermöglichen. Für eine Rechtsberatung in Ihrem konkreten Einzelfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Mustertext Pflichtangaben zum Datenschutz für Internetseiten
Für Betreiber von Internetseiten bestehen datenschutzrechtliche Vorgaben für die Unterrichtung der Nutzer bezüglich der Datenspeicherung, der Einwilligung in die Verarbeitung und Übertragung der Daten und der Auskunftspflicht hinsichtlich der gespeicherten Daten. ...
Mustertext Disclaimer für zugesandte Texte, Bilder,
Filme und sonstige Dateien
Mustertext für Betreiber von Internetseiten zur Vermeidung der Haftung für unverlangt übersandte Dateien und Disclaimer zur Vermeidung der Haftung durch von Dritten zur Verfügung gestellten
Materialien an denen anderen Berechtigten Urheberrechte zustehen...
Impressum: Anbieterkennzeichnungspflicht nach § 5 TMG
Informationen zu den Pflichtangaben für Anbieter von Waren, Dienstleistungen oder Informationen (Anbieterkennzeichnungspflicht) nach dem Telemediengesetz (TMG) ...
Internetrecht (Onlinerecht): Geschichte und Entwicklung
Ursprünge und geschichtliche Entwicklung des Internetrechts ...
Werbe-Email: 3.000,-- € Schadenersatz für Spam
Einer unserer Mandanten erhielt, wie Millionen andere, regelmäßig unerwünschte Werbung auf seinen privaten E-Mail-Account ...
Haftung für Links auf fremde Inhalte
Von der grundsätzlichen Frage, wer für rechtswidrige Inhalte von Internetseiten haftet, soll hier die Teilfrage betrachtet werden, inwiefern für von der Internetseite extern verlinkte Inhalte eine Haftung übernommen werden muss ...
Unerwünschte E-Mails – Abmahnung und Unterlassung von Spams
Im geschäftlichen Verkehr ist es unerlässlich, auf Waren und Dienstleitungen durch Werbung hinzuweisen. Im Jahr 2004 lag der Anteil von Werbe-E-Mails weltweit bereits bei 62% des gesamten E-Mail-Verkehrs (so: Heidrich, Anmerkung zu OLG München, in: MMR
2004, 324, 325). Werbung durch E-Mails ist jedoch nur dann zulässig, ...
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