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RatgeberInformationen und Tipps zum Internetrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Internetrecht (Onlinerecht): Geschichte und EntwicklungDas Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete (z.B.: dem
Geschichte Mit der zunehmenden Nutzung und Kommerzialisierung des Internet gegen Ende der 1990er wurde klar, dass auch für das Handeln im Netz rechtliche Regelungen gefunden werden müssen. Dies wurde anfangs von vielen Nutzern argwöhnisch betrachtet, das Internet sollte weitgehend frei von staatlicher Regulierung bleiben. Nicht wenige dachten aufgrund der scheinbaren Anonymität und grenzüberschreitenden Funktionsweise, dass das Internet mit einzelstaatlichen Regelungen nicht in Berührung kommt und eine Art rechtsfreien Raum bildet. Zumindest die Ansicht, dass man es im Internet mit Gesetzen nicht so eng nehmen muss, hat sich bis heute in vielen Kreisen erhalten. Spätestens seit mit dem Internet auch Geld verdient wird, wurden jedoch die Rufe nach einem klaren rechtlichen Rahmen im Netz lauter. Ohne rechtliche Grundlagen hätte kein Unternehmen in Geschäftsmodelle investiert, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Auch wurden einige Formen der Kriminalität sichtbar, die zwar schon vorher existierten, deren Begehung aber durch das Internet begünstigt wurde. Technische Entwicklung und Internetrecht Das Internetrecht bereitet der Rechtsprechung und dem Gesetzgeber insbesondere durch die Geschwindigkeit und Dynamik der Entwicklung größere Schwierigkeiten als die meisten anderen Bereiche. Obwohl zahlreiche Fragen bereits durch die Verwendung des Bildschirmtextes in der Literatur und Rechtsprechung diskutiert worden waren, stellten sich im Internet viele neue Fragen. Dies lag zum einen daran, dass es im Internet im Gegensatz zum Bildschirmtext keine klare Trennung zwischen Dienstanbieter und Nutzer mehr gab, sondern auch viele Privatpersonen als Dienstanbieter auftraten und eigene Webseiten erstellen konnten. Die Dezentralität und Internationalität des Internets machte es zudem schwerer, einen konkreten Verantwortlichen zu benennen - da eine zentrale Instanz fehlte, gab es keine Stelle, von der die Anwendung bestimmter Regeln verlangt werden konnte. Insbesondere das Fehlen von Referenzurteilen oder einer herrschenden Meinung in der Rechtsliteratur führten dazu, dass in den Anfangsjahren des Internetrechts zahlreiche Fragen erst durch den Bundesgerichtshof geklärt werden mussten. Dies kostete jedoch Zeit, während der sich das Internet wieder stark weiterentwickelt hatte. Teilweise existieren daher die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle oder technischen Grundlagen zum Zeitpunkt eines letztinstanzlichen Urteils schon gar nicht mehr (vgl. Ricardo-Urteil). Auch in der Rechtsetzung wurden zahlreiche Gesetze und Normen verfasst, die schon kurze Zeit später entweder von der Entwicklung des Internets oder von der Rechtsetzung der EG überholt wurden.
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